Datenschutzerklärung
Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO
Was die Anwendung mit Daten tut, ist hier vollständig und wahrheitsgemäß beschrieben — das lässt sich am Code nachlesen. Die gold markierten Stellen sind Angaben, die nur der Anbieter kennt. Und die rechtliche Beurteilung, insbesondere zur Belegerkennung außerhalb der EU, gehört von einem Anwalt geprüft, bevor die Seite ins Netz geht.
Verantwortlicher
- Verantwortlicher
- JRN.digital – Jörn Martin
Bahnhofstraße 6, 8793 Trofaiach, Österreich
vollständige Angaben im Impressum - Kontakt Datenschutz
- info@jrn.digital
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO liegen nicht vor.
Diese Website
Die Seite, die Sie gerade lesen, setzt keine Cookies, misst nichts und lädt nichts von fremden Servern — keine Schriften, keine Kartendienste, keine Zählpixel. Was Sie sehen, kommt von unserem Server; der Browser hat gar keine Erlaubnis, woanders anzufragen.
Wie bei jedem Webserver fallen beim Abruf technische Zugriffsdaten an (IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Datei, Browserkennung). Sie stammen aus dem Betrieb des Servers, sind für die Auslieferung nötig und werden nicht dazu verwendet, einzelne Personen wiederzuerkennen. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse am sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Die Anwendung
Wer ein Konto anlegt, gibt uns mehr — und darüber soll man Bescheid wissen, bevor man den ersten Beleg fotografiert.
Welche Daten
- Konto: Name, E-Mail-Adresse, Kennwort (nur als Hashwert gespeichert, nie im Klartext), Zugehörigkeit zu einem Mandanten.
- Belege: die aufgenommenen Bilder und hochgeladenen PDFs, das daraus erzeugte Archiv-PDF, der erkannte Text sowie die ausgelesenen Felder — Datum, Geschäftspartner, Belegnummer, Beträge, Steuersätze, UID, Zahlungsart, Kategorie, Notiz.
- Zahlungsmittel: die Bezeichnung, die Sie vergeben, die Kartenmarke und die letzten Ziffern — keine vollständigen Kartennummern und keine Bankzugangsdaten. Wir wickeln keine Zahlungen ab.
- Änderungsprotokoll: zu jedem buchhalterisch relevanten Feld wird festgehalten, wer es wann von welchem auf welchen Wert geändert hat. Das ist keine Verhaltenskontrolle, sondern die Anforderung aus § 131 Abs. 1 Z 6 BAO: der ursprüngliche Inhalt einer Eintragung muss feststellbar bleiben.
- Rückmeldungen: wenn Sie „Erkennung war falsch" melden, speichern wir Ihren Satz dazu und den betroffenen Beleg.
- Sitzung: ein technisch notwendiges Cookie hält Sie
angemeldet. Es ist
httpOnly,SameSite=Laxund wird über HTTPS gesetzt; es misst nichts und folgt Ihnen nirgendwohin. - Missbrauchsschutz: Anmeldeversuche und Uploads werden gebremst. Dafür liegt die IP-Adresse für die Dauer des Zeitfensters (10 bis 15 Minuten) im Arbeitsspeicher des Servers. Sie wird nicht in die Datenbank geschrieben.
Wozu und auf welcher Grundlage
Alles davon dient der Erbringung des Dienstes, den Sie bestellt haben — Rechtsgrundlage ist der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Für das Änderungsprotokoll und die Aufbewahrung kommt die rechtliche Verpflichtung hinzu (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit BAO §§ 131 und 132), für den Missbrauchsschutz das berechtigte Interesse am sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Die Belegerkennung
Das ist der Punkt, den Sie kennen sollten. Damit Datum, Betrag und Händler von selbst im Formular stehen, muss das Belegbild gelesen werden. Dafür gibt es drei Betriebsarten, und welche für Ihren Mandanten gilt, steht in den Einstellungen.
- Erkennung durch Claude — das Belegbild wird an die Programmierschnittstelle von Anthropic übertragen und dort ausgewertet. Auf einem Kassenbon steht in der Regel nichts über Sie persönlich; er kann aber Rückschlüsse zulassen, und deshalb sagen wir es deutlich statt es zu verschweigen. Anthropic wird dabei als Auftragsverarbeiter tätig (Stand des Auftragsverarbeitungsvertrags eintragen).
- Erkennung im Browser — die Texterkennung läuft auf Ihrem Gerät. Das Bild verlässt Ihren Browser erst als fertiger Beleg; an keine dritte Stelle geht dabei etwas.
- Keine Erkennung — die Felder werden von Hand ausgefüllt. Das Bild bleibt auf unserem Server.
Übermittlung außerhalb der EU
Anthropic ist ein Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Bei der Betriebsart „Erkennung durch Claude" findet daher eine Übermittlung in ein Drittland statt. Welche Garantien dafür gelten — Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder die vertraglich zugesicherte Verarbeitung innerhalb der EU — hängt am geschlossenen Vertrag und ist hier einzutragen: Grundlage der Übermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO.
Wer sonst noch Daten sieht
- Betrieb der Server
- Hostinger International Ltd., Vilnius, Litauen — die Belege liegen im deutschen Rechenzentrum (Frankfurt am Main), also innerhalb der EU. Stand des Auftragsverarbeitungsvertrags eintragen
- Belegerkennung
- Anthropic — nur in der Betriebsart „Erkennung durch Claude", siehe oben
- E-Mail-Versand
- Hostinger (smtp.hostinger.com) — für Kennwort-Zurücksetzung und für den Versand des Monatspakets an Ihre Steuerberatung, wenn Sie das auslösen
Darüber hinaus geben wir nichts weiter. Es gibt keine Werbenetzwerke, keine Reichweitenmessung und keinen Weiterverkauf von Daten — auch nicht in anonymisierter Form.
Wie lange
Belege unterliegen der siebenjährigen Aufbewahrungspflicht des § 132 BAO. Diese Frist bindet auch uns, solange die Belege bei uns liegen.
Deshalb löscht der Papierkorb der App nicht wirklich. Ein weggeworfener Beleg wird als gelöscht markiert und aus allen Listen, Exporten und Auswertungen genommen — Datensatz, Bild und PDF bleiben aber liegen und lassen sich wiederherstellen. Ein endgültiges Löschen einzelner Belege bietet die App bewusst nicht an; das wäre mit § 131 Abs. 1 Z 6 BAO nicht vereinbar.
Kontodaten löschen wir, wenn das Konto aufgelöst wird und keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Sitzungen laufen von selbst ab. Rückmeldungen zur Erkennung behalten wir, solange wir daran arbeiten.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Eine Anfrage an die oben genannte Adresse genügt; einen Grund müssen Sie nicht nennen.
Beim Löschanspruch gilt die Einschränkung aus Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO: Solange die Aufbewahrungspflicht aus § 132 BAO läuft, dürfen wir Belege nicht löschen. Was in dieser Zeit möglich ist, ist die Einschränkung der Verarbeitung — der Beleg wird dann nur noch aufbewahrt und sonst nicht mehr angefasst.
Beschwerde
Wenn Sie meinen, dass wir Ihre Daten nicht rechtmäßig verarbeiten, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren:
- Behörde
- Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40–42, 1030 Wien
dsb.gv.at
Änderungen
Ändert sich, was die Anwendung mit Daten tut, ändert sich dieser Text mit. Stand: 27. Juli 2026.